Auflösung einer GbR bei Gesellschafterstreitigkeiten.

Antwort

Die Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern auf verschiedene Weise erfolgen. Grundsätzlich gibt es folgende Schritte und Möglichkeiten: 1. **Gesellschafterbeschluss**: Wenn die Gesellschafter sich einig sind, kann die GbR durch einen Beschluss aufgelöst werden. Dies sollte schriftlich festgehalten werden. 2. **Kündigung**: Ein Gesellschafter kann die GbR kündigen, wenn im Gesellschaftsvertrag keine Regelungen zur Kündigung festgelegt sind. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel sechs Monate. 3. **Gerichtliche Auflösung**: Wenn es zu erheblichen Streitigkeiten kommt und eine Einigung nicht möglich ist, kann ein Gesellschafter beim zuständigen Gericht die Auflösung der GbR beantragen. Das Gericht prüft die Gründe und entscheidet über die Auflösung. 4. **Liquidation**: Nach der Auflösung muss die GbR liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Vermögenswerte der GbR verkauft und die Verbindlichkeiten beglichen werden. Der verbleibende Gewinn wird unter den Gesellschaftern verteilt. 5. **Regelungen im Gesellschaftsvertrag**: Oft enthält der Gesellschaftsvertrag spezifische Regelungen zur Auflösung und zu Streitigkeiten. Diese sollten beachtet werden. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Schritte zu klären und mögliche Konflikte zu vermeiden.

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