Das Zivilgericht ist für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen zuständig. Es behandelt Fälle wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen, Familienrecht (z.B. Scheidungen und Sorgerechtsfragen), Erbschaftsangelegenheiten und andere zivilrechtliche Angelegenheiten. Das Ziel des Zivilgerichts ist es, eine rechtlich verbindliche Entscheidung zu treffen, die den Streit zwischen den Parteien löst.