Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem folgende zwei Aufgaben: 1. **Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz** (Normenkontrolle): Es prüft, ob Gesetze und... [mehr]
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hat verschiedene Aufgaben, die je nach Art und Zweck der Körperschaft variieren können. Im Allgemeinen umfassen die Aufgaben jedoch: 1. **Erfüllung öffentlicher Aufgaben**: Sie übernehmen Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen, wie z.B. die Bereitstellung von Bildungsangeboten (Universitäten), die Verwaltung von Sozialversicherungen (Krankenkassen) oder die Organisation von Berufsständen (Handwerkskammern). 2. **Rechtsetzung**: Sie können in bestimmten Bereichen eigene Satzungen und Vorschriften erlassen, die für ihre Mitglieder verbindlich sind. 3. **Verwaltung und Organisation**: Sie organisieren und verwalten ihre internen Angelegenheiten selbstständig, einschließlich der Personalverwaltung und der Haushaltsführung. 4. **Mitgliedschaftsverwaltung**: Sie verwalten die Mitgliedschaften ihrer Mitglieder, erheben Beiträge und bieten Dienstleistungen an. 5. **Aufsicht und Kontrolle**: Sie üben Aufsichtsfunktionen aus, z.B. durch die Überwachung der Einhaltung von Berufspflichten bei Kammern. 6. **Öffentliche Dienstleistungen**: Sie bieten Dienstleistungen an, die der Allgemeinheit zugutekommen, wie z.B. die Bereitstellung von Infrastruktur oder sozialen Dienstleistungen. Beispiele für Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Universitäten, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Sozialversicherungsträger und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem folgende zwei Aufgaben: 1. **Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz** (Normenkontrolle): Es prüft, ob Gesetze und... [mehr]