Hans Kelsen ist eine zentrale Figur des Rechtspositivismus und entwickelte die sogenannte "Reine Rechtslehre". Seine Auffassung betont, dass das Recht unabhängig von moralischen oder ethischen Überlegungen betrachtet werden sollte. Kelsen argumentiert, dass das Rechtssystem aus Normen besteht, die durch eine hierarchische Struktur miteinander verbunden sind. Ein zentrales Konzept in Kelsens Theorie ist die "Grundnorm" (Grundnorm), die als die höchste Norm fungiert, auf der alle anderen Normen basieren. Diese Grundnorm ist nicht selbst rechtlich begründet, sondern wird als Voraussetzung für die Gültigkeit des gesamten Rechtssystems angenommen. Kelsen lehnt die Idee ab, dass das Recht durch natürliche oder moralische Prinzipien legitimiert werden kann, und sieht das Recht als ein System von Regeln, das durch soziale Praktiken und Institutionen aufrechterhalten wird. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kelsen den Rechtspositivismus als eine objektive und wissenschaftliche Methode zur Analyse des Rechts versteht, die sich auf die Struktur und die Normen des Rechtssystems konzentriert, ohne sich in moralische oder politische Fragen einzumischen.