Als alleinerziehende Person, die Bürgergeld (ehemals Hartz IV) bezieht, hast du grundsätzlich das Recht, den Aufenthaltsort für dich und dein Kind selbst zu bestimmen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Meldepflicht**: Du musst dem Jobcenter jede Änderung deines Wohnsitzes unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch für vorübergehende Aufenthalte an einem anderen Ort. 2. **Erreichbarkeit**: Du musst für das Jobcenter erreichbar bleiben. Das bedeutet, dass du sicherstellen musst, dass du Post vom Jobcenter empfangen kannst und auf Anfragen zeitnah reagierst. 3. **Kosten der Unterkunft**: Wenn du umziehst, muss das Jobcenter die Kosten der neuen Unterkunft genehmigen, damit sie übernommen werden. Die Miete muss angemessen sein, d.h., sie darf bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten, die je nach Region unterschiedlich sind. 4. **Ortsabwesenheit**: Wenn du länger als drei Wochen im Jahr außerhalb deines Wohnortes bist, musst du dies dem Jobcenter melden und genehmigen lassen. Ansonsten kann es zu Kürzungen oder zur Einstellung der Leistungen kommen. Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung ist es ratsam, direkt beim zuständigen Jobcenter nachzufragen oder eine Beratungsstelle aufzusuchen.