Die Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente und Unterlagen sind in Deutschland in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Hier sind einige der wichtigsten Quellen: 1. **Handelsgesetzbuch (HGB)**: § 257 HGB regelt die Aufbewahrungsfristen für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen, Geschäftsbriefe und Buchungsbelege. Die Fristen betragen in der Regel 6 oder 10 Jahre. 2. **Abgabenordnung (AO)**: § 147 AO enthält Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Auch hier betragen die Fristen in der Regel 6 oder 10 Jahre. 3. **Sozialgesetzbuch (SGB)**: Verschiedene Teile des SGB enthalten Aufbewahrungspflichten für Unterlagen im Zusammenhang mit Sozialversicherungen und anderen sozialen Leistungen. 4. **Gesetz über das Kreditwesen (KWG)**: Für Banken und Finanzdienstleister gibt es spezielle Aufbewahrungspflichten gemäß § 25a KWG. 5. **Geldwäschegesetz (GwG)**: Dieses Gesetz enthält Bestimmungen zur Aufbewahrung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 6. **Arbeitsrecht**: Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und andere arbeitsrechtliche Dokumente unterliegen ebenfalls bestimmten Aufbewahrungsfristen, die sich aus verschiedenen arbeitsrechtlichen Vorschriften ergeben. Für spezifische Branchen oder besondere Dokumente können zusätzliche Regelungen gelten. Es ist daher ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen oder die entsprechenden Gesetzestexte zu konsultieren.