In der Chemiebranche müssen Befundberichte in der Regel mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Diese Frist kann jedoch je nach Land und spezifischen gesetzlichen Anforderungen variieren. Es ist wichtig, die jeweiligen nationalen und internationalen Vorschriften sowie branchenspezifische Richtlinien zu beachten. In Deutschland beispielsweise regelt das Chemikaliengesetz (ChemG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Dokumente.