Ja – aber nicht als allgemeines „Religions-Arbeitsrecht“, sondern vor allem als Diskriminierungsschutz, Feiertagsregeln und wenige spezielle Freistellungen. Entscheidend ist: In &Oum...
Was besagt Artikel 4 des Grundgesetzes?
Antwort vomArtikel 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland behandelt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Der Wortlaut ist wie folgt: 1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. 2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. 3. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Dieser Artikel schützt also die individuelle Freiheit in Bezug auf Religion und Weltanschauung und stellt sicher, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden kann.