Geht aus Art. 6 GG ein Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hervor?

Antwort

Ja, aus Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Artikel 6 GG schützt die Familie und betont die Verantwortung von Staat und Gesellschaft, die Familie zu fördern. Dies schließt auch die Unterstützung von Maßnahmen ein, die es Eltern ermöglichen, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Der Gesetzgeber ist daher angehalten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine solche Vereinbarkeit fördern, beispielsweise durch Regelungen zu Elternzeit, Teilzeitarbeit oder Betreuungsangeboten für Kinder.

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