Seit wann steht Armenien auf der Staatenliste nach § 13 SÜG?
Antwort vom**Armenien steht spätestens seit Juni 2022 auf der Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG; ab diesem Zeitpunkt ist es ausdrücklich als meldepflichtiger Reisestaat in den aktuellen Darstellungen zum SÜG erfasst.** § 13 SÜG selbst nennt keine Länder, sondern verweist auf die Feststellung des BMI; die eigentliche Staatenliste wird also nicht im Gesetzestext, sondern verwaltungsintern bzw. durch BMI-Festlegung geführt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__13.html)) Entscheidend ist der Unterschied zwischen **Gesetz** und **Staatenliste**: Das Gesetz sagt nur, dass Angaben zu Beziehungen zu Staaten mit „besonderen Sicherheitsrisiken“ gemacht werden müssen; **welche** Staaten das sind, legt das Bundesministerium des Innern fest. Das Bundesverwaltungsgericht verweist dafür schon auf einen BMI-Runderlass vom **20. Dezember 2000** als Grundlage einer solchen Staatenliste. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__13.html)) Für **Armenien** lässt sich aus den aktuell auffindbaren, belastbaren Quellen sicher sagen: Es war **spätestens seit der Umstellung im Juni 2022** in der maßgeblichen Liste enthalten, weil Armenien seitdem zu den wenigen Staaten gehört, für die bei Ü2/Ü3-Reisen noch eine besondere Vorabanzeige genannt wird. ([dewiki.de](https://dewiki.de/Lexikon/Sicherheits%C3%BCberpr%C3%BCfung)) Der wichtige praktische Punkt ist aber: **Ob Armenien schon vor Juni 2022 auf der Liste stand, lässt sich aus den öffentlich leicht zugänglichen Primärquellen nicht eindeutig auf ein konkretes Erstaufnahmedatum zurückführen.** Die Liste selbst ist keine im Gesetz abgedruckte Anlage, und in den frei zugänglichen Quellen ist eher der jeweilige Listenstand als die vollständige Änderungshistorie dokumentiert. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__13.html)) Wenn man es juristisch sauber formulieren will, lautet die belastbare Antwort daher: **spätestens seit Juni 2022 nachweisbar; ein früheres Erstaufnahmedatum ist aus den öffentlich zugänglichen Primärquellen nicht eindeutig belegbar.** ([dewiki.de](https://dewiki.de/Lexikon/Sicherheits%C3%BCberpr%C3%BCfung))