Der § 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), der den Schwangerschaftsabbruch regelt, wurde mit der Einführung des Reichsstrafgesetzbuches am 1. Januar 1872 in Kraft gesetzt. Seitdem wur... [mehr]
Ein Argument für eine Abtreibung im Falle einer Vergewaltigung ist, dass die betroffene Person das Recht hat, über ihren eigenen Körper und ihre Lebensumstände zu entscheiden. Eine ungewollte Schwangerschaft, die aus einer traumatischen Erfahrung resultiert, kann die psychische und physische Gesundheit der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Die Möglichkeit einer Abtreibung kann daher als ein Schritt zur Wiederherstellung von Kontrolle und Autonomie über das eigene Leben angesehen werden.
Der § 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), der den Schwangerschaftsabbruch regelt, wurde mit der Einführung des Reichsstrafgesetzbuches am 1. Januar 1872 in Kraft gesetzt. Seitdem wur... [mehr]