Verliert ein Architekt nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung die Zulassung?

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Ja, ein Architekt kann nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung seine Zulassung verlieren. In Deutschland sind Architekten verpflichtet, ihre berufliche Eignung und Integrität nachzuweisen. Eine strafrechtliche Verurteilung, insbesondere wegen eines Delikts wie Körperverletzung, kann als Grund angesehen werden, die Zulassung zu entziehen oder nicht zu verlängern. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Bundesland und den spezifischen Umständen des Falls variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Architektenkammer über die spezifischen Konsequenzen zu informieren.

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