Muss im Arbeitszeugnis der volle Name des Ausstellers stehen?

Antwort

Ja, in einem Arbeitszeugnis sollte der volle Name (Vor- und Nachname) des Ausstellers angegeben werden. Dies dient der Identifikation und erhöht die Glaubwürdigkeit des Dokuments. Zudem ist es üblich, auch die Position des Ausstellers im Unternehmen zu nennen.

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