Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Ein Arbeitszeugnis für eine Notarfachangestellte sollte bestimmte Elemente enthalten, um die Leistungen und das Verhalten der Mitarbeiterin angemessen zu bewerten. Es sollte folgende Punkte umfassen: 1. **Einleitung**: Angaben zur Person, zur Dauer der Anstellung und zur Position. 2. **Aufgabenbeschreibung**: Eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten, die die Notarfachangestellte ausgeführt hat, wie z.B. die Vorbereitung von Urkunden, die Betreuung von Mandanten und die Organisation von Terminen. 3. **Leistungsbeurteilung**: Eine Bewertung der fachlichen Fähigkeiten, der Arbeitsqualität und der Effizienz. 4. **Soziale Kompetenzen**: Eine Einschätzung des Verhaltens gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Mandanten. 5. **Schlussformel**: Ein positiver Abschluss, der die besten Wünsche für die Zukunft ausdrückt. Das Zeugnis sollte in einer klaren, wohlwollenden Sprache verfasst sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]