Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
Ein Arbeitszeugnis auf Wunsch des Beschäftigten ist ein Dokument, das der Arbeitgeber ausstellt, um die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters während seiner Anstellung zu bewerten. In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn er das Unternehmen verlässt. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitsnis enthält lediglich Angaben zu Dauer und Art der Beschäftigung, während das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens des Mitarbeiters umfasst. Der Arbeitnehmer kann jederzeit ein Arbeitszeugnis anfordern, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses auszustellen, sofern es nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen verstößt. Es ist ratsam, bei der Anforderung eines Arbeitszeugnisses klar zu kommunizieren, welche Art von Zeugnis gewünscht wird und ob besondere Aspekte hervorgehoben werden sollen.
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...