Ist Arbeitsverweigerung wegen gekürzter Abschlagsrechnung gerechtfertigt?

Antwort

Eine Arbeitsverweigerung aufgrund einer gekürzten Abschlagsrechnung kann unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein, ist jedoch in der Regel rechtlich komplex. Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Gründe für die Kürzung der Rechnung klar und nachvollziehbar sind. Wenn die Kürzung beispielsweise auf berechtigten Mängeln oder unzureichenden Leistungen basiert, könnte eine Arbeitsverweigerung als gerechtfertigt angesehen werden. Allerdings sollte in solchen Fällen immer eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die spezifischen Umstände und vertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen. Es ist ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Auftraggeber zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor zu drastischen Maßnahmen wie einer Arbeitsverweigerung gegriffen wird.

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