Ein Arbeitsvertrag kommt zustande, wenn zwei Parteien, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sich über die wesentlichen Vertragsinhalte einigen. Wichtige Punkte sind: 1. **Angebot und Annahme**: Der Arbeitgeber macht ein Angebot, das der Arbeitnehmer annehmen muss. 2. **Vertragsinhalte**: Dazu gehören Arbeitsaufgaben, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen. 3. **Form**: In vielen Ländern ist eine schriftliche Form empfehlenswert, in einigen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben. 4. **Rechtsfähigkeit**: Beide Parteien müssen geschäftsfähig sein. 5. **Gesetzliche Vorgaben**: Der Vertrag muss den geltenden Arbeitsgesetzen entsprechen. Ein mündlicher Vertrag kann ebenfalls gültig sein, jedoch ist ein schriftlicher Vertrag aus Beweisgründen ratsam.