Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]
Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich nicht rückwirkend unterschrieben werden, da er in der Regel ab dem Datum der Unterzeichnung oder einem vereinbarten zukünftigen Datum in Kraft tritt. Es ist jedoch möglich, im Vertrag ein Datum festzulegen, ab dem die vertraglichen Pflichten gelten, solange beide Parteien dem zustimmen. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen klar und schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.
Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]