Werden Anzeigen gegen Unbekannt in der Kriminalstatistik aufgeführt?

Antwort

Ja, Anzeigen gegen Unbekannt werden in der Kriminalstatistik aufgeführt. In der Regel werden solche Fälle als "nicht aufgeklärte Straftaten" erfasst. Die Statistiken geben Aufschluss über die Anzahl der gemeldeten Straftaten, auch wenn der Täter nicht bekannt ist. Dies hilft, ein umfassendes Bild der Kriminalität in einem bestimmten Gebiet zu erhalten.

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