Eine Öffentlichkeitsfahndung nach einem Gewaltdelikt, bei dem sowohl Täter als auch Opfer unbekannt sind, ist grundsätzlich möglich, aber an enge rechtliche Voraussetzungen gebunde... [mehr]
Ja, Anzeigen gegen Unbekannt werden in der Kriminalstatistik aufgeführt. In der Regel werden solche Fälle als "nicht aufgeklärte Straftaten" erfasst. Die Statistiken geben Aufschluss über die Anzahl der gemeldeten Straftaten, auch wenn der Täter nicht bekannt ist. Dies hilft, ein umfassendes Bild der Kriminalität in einem bestimmten Gebiet zu erhalten.
Eine Öffentlichkeitsfahndung nach einem Gewaltdelikt, bei dem sowohl Täter als auch Opfer unbekannt sind, ist grundsätzlich möglich, aber an enge rechtliche Voraussetzungen gebunde... [mehr]