Die Bundesrepublik Deutschland hat insgesamt fünf Verfassungsorgane. Diese sind: 1. Der Bundestag 2. Der Bundesrat 3. Der Bundespräsident 4. Die Bundesregierung 5. Das Bundesverfassungsgericht Diese Organe sind in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, festgelegt und haben jeweils spezifische Aufgaben und Befugnisse.