In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]
Ja, ein Anwalt kann trotz der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiterarbeiten. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betrifft in erster Linie das Vermögen und die Schulden des Anwalts, nicht jedoch seine berufliche Zulassung oder seine Fähigkeit seinen Beruf auszuüben. Solange der Anwalt seine beruflichen Pflichten erfüllt und keine berufsrechtlichen Verstöße vorliegen, kann er weiterhin Mandanten vertreten und seine Tätigkeit ausüben.
In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]