Erhält der Anwalt eine Terminsgebühr bei notarieller Beurkundung?

Antwort

Ja, ein Anwalt kann eine Terminsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhalten, wenn er an einer notariellen Beurkundung teilnimmt. Die Terminsgebühr entsteht gemäß Nr. 3104 VV RVG, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Termin teilnimmt, zu dem er hinzugezogen wurde. Eine notarielle Beurkundung zählt als außergerichtlicher Termin, sodass die Gebühr in diesem Fall anfallen kann.

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