In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]
Ja, ein Anwalt kann eine Terminsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhalten, wenn er an einer notariellen Beurkundung teilnimmt. Die Terminsgebühr entsteht gemäß Nr. 3104 VV RVG, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Termin teilnimmt, zu dem er hinzugezogen wurde. Eine notarielle Beurkundung zählt als außergerichtlicher Termin, sodass die Gebühr in diesem Fall anfallen kann.
In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]