In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]
Die Redewendung „jemandem etwas ins Stammbuch schreiben“ bedeutet, jemandem einen wichtigen Rat, eine Mahnung oder eine ernste Warnung mit auf den Weg zu geben. Ursprünglich stammt der Ausdruck aus der Zeit, als Stammbücher (eine Art Freundschafts- oder Erinnerungsbuch) verbreitet waren, in die Freunde oder Bekannte persönliche Widmungen, Ratschläge oder Lebensweisheiten schrieben. Wenn ein Anwalt sagt, er wolle dem Beklagten „etwas ins Stammbuch schreiben“, meint er damit in der Regel, dass er dem Beklagten eine deutliche, nachdrückliche Botschaft oder Warnung mitgeben möchte – etwa in Bezug auf sein Verhalten, seine Pflichten oder die Konsequenzen seines Handelns. Es handelt sich also um eine bildhafte Formulierung für einen ernst gemeinten Hinweis oder eine Ermahnung.
In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]