In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]
Ja, es kann strafbar sein, wenn ein Anwalt ohne Mandat weiterarbeitet, insbesondere nach einer Insolvenöffnung. Ein Anwalt darf nur im Rahmen eines bestehenden Mandats tätig werden. Wenn das Mandat endet, beispielsweise durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, muss der Anwalt seine Tätigkeit einstellen, es sei denn, er erhält ein neues Mandat vom Insolvenzverwalter oder einer anderen berechtigten Person. Das unbefugte Weiterarbeiten könnte als Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften gewertet werden und zu disziplinarischen Maßnahmen durch die Anwaltskammer führen. Zudem könnten zivilrechtliche Ansprüche wegen unerlaubter Handlung oder Schadensersatzforderungen entstehen. In schwerwiegenden Fällen könnte auch der Tatbestand des Betrugs oder der Untreue erfüllt sein, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]