Die Aussage sp eine verbreitete Sorge wider: Viele Menschen fürchten die hohen Kosten eines Anwalts und fühlen sich deshalb gezwungen, ungerechte Situationen wie Verleumdung einfach hinzuneh... [mehr]
In der Regel sollte bei einer Klageerweiterung der Streitwert so angepasst werden, dass er den gesamten Wert des Streitgegenstands widerspiegelt, also das, was mit der Klage insgesamt begehrt wird. Die eigenen Anwaltskosten und die Kosten für Gutachten sind jedoch grundsätzlich keine Bestandteile des Streitwerts selbst, sondern sogenannte Nebenforderungen oder Kosten des Verfahrens. Es ist also üblich und korrekt, dass bei der Streitwerterhöhung im Rahmen einer Klageerweiterung nur der Wert des Streitgegenstands (z. B. die geforderte Geldsumme oder der Wert des begehrten Gegenstands) berücksichtigt wird. Die eigenen Anwaltskosten und Gutachtenkosten werden im Kostenfestsetzungsverfahren nach Abschluss des Prozesses geltend gemacht, sofern ein Kostenerstattungsanspruch besteht. Zusammengefasst: Ja, es ist üblich, dass bei einer Klageerweiterung nur der Streitwert erhöht wird und eigene Anwalts- sowie Gutachtenkosten nicht in die Streitwerterhöhung einfließen.
Die Aussage sp eine verbreitete Sorge wider: Viele Menschen fürchten die hohen Kosten eines Anwalts und fühlen sich deshalb gezwungen, ungerechte Situationen wie Verleumdung einfach hinzuneh... [mehr]
Ja, du kannst einem Anwalt während des Ermittlungsverfahrens das Mandat entziehen, wenn du das Vertrauen in ihn verloren hast. Das Mandatsverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist ein sogen... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann der Anwalt auch nachträglich noch Verzugszinsen fordern, selbst wenn sie in der ersten Mahnung nicht ausdrücklich verlangt wurden. Sobald du mit einer Zahlung in... [mehr]
Ein Anspruch auf Verzinsung des Streitwerts entsteht grundsätzlich nicht automatisch dadurch, dass du im Prozess eine Nachbesserung der Gegenseite zulässt. Im deutschen Zivilprozessrecht is... [mehr]