Ja, auch als Rentner darfst du Sozialhilfe beantragen, wenn deine Rente und sonstiges Einkommen nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. In Deutschland nennt sich diese Form der Sozialh...
Ein Antrag auf Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen sollte idealerweise von einer Person gestellt werden, die rechtlich dazu befugt ist und die Verantwortung für die betroffene Person trägt. In der Regel sind dies: 1. **Betreuer oder Vormund**: Wenn die betroffene Person unter rechtlicher Betreuung steht, ist der Betreuer oder Vormund zuständig. 2. **Angehörige**: In manchen Fällen können auch nahe Angehörige einen solchen Antrag stellen, insbesondere wenn keine rechtliche Betreuung besteht. 3. **Einrichtungen**: Pflegeheime oder andere Einrichtungen, in denen die betroffene Person lebt, können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine freiheitsentziehende Maßnahme notwendig ist. Es ist wichtig, dass der Antrag gut begründet ist und die Maßnahme zum Schutz der betroffenen Person dient. In Deutschland muss ein solcher Antrag in der Regel beim zuständigen Betreuungsgericht gestellt werden.
Ja, auch als Rentner darfst du Sozialhilfe beantragen, wenn deine Rente und sonstiges Einkommen nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. In Deutschland nennt sich diese Form der Sozialh...
Deine Frage ist leider unklar formuliert. Es fehlt eine konkrete Situation, auf die sich die grundrechtlichen Maßnahmen beziehen sollen. Bitte beschreibe die Situation genauer, damit eine passen...
In einem Zivilprozess, wenn der Kläger der Ansicht ist, dass die Beklagte das Verfahren absichtlich verschleppt, kann er einen sogenannten **Antrag auf Erlass eines Zwischenurteils über die...
Die Ersatzvornahme ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht. Sie bezeichnet eine Maßnahme, bei der eine Behörde eine eigentlich vom Pflichtigen (z. B. einem Bürger oder Unternehmen) zu...