Um Kommanditist in einer Kommanditgesellschaft (KG) zu sein, ist es nicht erforderlich, einen bestimmten Prozentsatz der Anteile zu halten. Ein Kommanditist ist ein Gesellschafter, der nur mit seiner Einlage haftet und nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Die Höhe der Einlage und der prozentuale Anteil können individuell im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.