Die Anstiftung zu einem Vertragsbruch kann im Schweizer Recht als eine Form der Anstiftung zu einer Straftat betrachtet werden, insbesondere wenn der Vertragsbruch mit einer strafbaren Handlung verbunden ist. An sich ist der bloße Vertragsbruch jedoch zivilrechtlich relevant und führt zu Schadensersatzansprüchen, nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen. Wenn die Anstiftung zu einem Vertragsbruch jedoch in Verbindung mit anderen Straftaten steht, könnte sie strafrechtlich verfolgt werden. Das Strafmaß hängt von der konkreten Situation und den beteiligten Straftaten ab. In der Regel wird das Strafmaß im Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt, wobei die Strafen je nach Schwere der Tat variieren können. Für genauere Informationen zu spezifischen Fällen oder Strafen wäre eine rechtliche Beratung empfehlenswert.