Der Anscheinsbeweis ist ein rechtlicher Begriff, der in der Regel im Zusammenhang mit der Beweisführung in Zivilprozessen verwendet wird. Bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUB) bezieht sich der Anscheinsbe darauf, dass bestimmte Tatsachen oder Umstände als gegeben angenommen werden, solange keine gegenteiligen Beweise vorgelegt werden. Im Kontext der AUB könnte der Anscheinsbeweis beispielsweise bedeuten, dass bei einem Unfall, der unter bestimmten Bedingungen passiert ist, davon ausgegangen wird, dass die Versicherungspflicht besteht, solange der Versicherer nicht nachweisen kann, dass eine Ausnahme vorliegt. Dies erleichtert den Geschädigten den Zugang zu Leistungen, da sie nicht alle Beweise selbst erbringen müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anscheinsbeweis nicht absolute Beweiskraft hat, sondern lediglich eine Vermutung darstellt, die durch Gegenbeweise widerlegt werden kann.