Was ist ein Angriff in Namen der Notwehr?

Antwort

Notwehr ist ein rechtlicher Begriff, der die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder andere beschreibt. Ein Angriff im Namen der Notwehr ist nur dann gerechtfertigt, wenn er notwendig ist, um einen unmittelbar drohenden Angriff abzuwehren. Die Verteidigungshandlung muss dabei verhältnismäßig sein, das heißt, sie darf nicht über das hinausgehen, was zur Abwehr des Angriffs erforderlich ist. In Deutschland ist die Notwehr im Strafgesetzbuch (StGB) in § 32 geregelt. Dort heißt es: 1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. 2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Es ist wichtig, dass die Notwehrhandlung unmittelbar auf den Angriff folgt und dass keine weniger einschneidende Möglichkeit zur Abwehr besteht. Ein Angriff, der über das notwendige Maß hinausgeht, kann als Notwehrexzess betrachtet werden und unter Umständen strafbar sein. Weitere Informationen findest du im deutschen Strafgesetzbuch: [§ 32 StGB - Notwehr](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html).

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