Anspruch auf Wohngeld hast du, wenn du Wohnkosten selbst trägst, dein Einkommen dafür zu niedrig ist und du keine andere Sozialleistung bekommst, in der die Unterkunftskosten schon enthalten...
Wie hoch ist die angemessene Miete im Nikola-Viertel in Landshut?
Antwort vom**Eine feste „angemessene Miete“ nur für das Nikola-Viertel gibt es nicht; für Bürgergeld oder Sozialhilfe zählt in Landshut die stadtweite Mietobergrenze nach Haushaltsgröße, nicht das einzelne Viertel.** Für 1 Person liegt die aktuell veröffentlichte Grenze bei **583,22 € Bruttokaltmiete**, für 2 Personen bei **708,18 €**, für 3 Personen bei **843,26 €**, für 4 Personen bei **981,64 €**. Heizkosten kommen getrennt dazu. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung)) ## Entscheidend ist der Begriff „angemessen“ „Angemessen“ bedeutet hier normalerweise **nicht die übliche Marktmiete im Nikola-Viertel**, sondern die **maximal anerkannte Bruttokaltmiete** für Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Die Stadt Landshut veröffentlicht dafür eine Tabelle nach Personenzahl und Wohnfläche; für 1 Person sind das **50 m² und 583,22 € Bruttokaltmiete**. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung)) ## Wichtiger Unterschied: Marktpreis vs. Jobcenter-/Sozialamt-Grenze Im Nikola-Viertel kann die **tatsächliche Angebotsmiete** durchaus höher sein als diese Grenze. Das ist der praktische Knackpunkt: **Eine Wohnung kann am Markt normal bepreist sein und trotzdem sozialrechtlich als zu teuer gelten.** Deshalb solltest du bei einer neuen Wohnung nicht nur auf die Kaltmiete schauen, sondern auf die **Bruttokaltmiete = Nettomiete + kalte Betriebskosten**, weil genau dieser Wert maßgeblich ist. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung)) ## Konkret für dich Wenn du wissen willst, ob eine Wohnung im Nikola-Viertel „angemessen“ ist, rechne so: - **Nettokaltmiete** - **plus kalte Nebenkosten** - **ohne Heizkosten** Liegt die Summe bei einem 1-Personen-Haushalt **über 583,22 €**, ist sie nach der veröffentlichten Landshuter Orientierung **in der Regel nicht mehr angemessen**. Vor Vertragsunterschrift sollte das zuständige Jobcenter die Kosten ausdrücklich bestätigen. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung)) ## Noch wichtig Für Bürgergeld gilt im **ersten Jahr des Leistungsbezugs** grundsätzlich eine Karenzzeit, in der die Angemessenheit der Unterkunftskosten anders behandelt wird; danach werden wieder nur die angemessenen Kosten berücksichtigt. Das ändert aber nichts daran, dass du eine neue Wohnung **vorher abstimmen** solltest. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/wohnen)) Wenn du nicht die Sozialleistungs-Grenze meinst, sondern die **ortsübliche Vergleichsmiete im Nikola-Viertel** nach Mietspiegel, ist das etwas anderes.