Wenn du in Bremen kein Geld für den Mieterschutzbund hast, ist der wichtigste Schritt: Nutze stattdessen die kostenlose öffentliche Rechtsberatung und warte bei Kündigung oder Räum...
Wie hoch ist die angemessene Miete im Nikola-Viertel in Landshut?
Antwort vom**Eine feste „angemessene Miete“ nur für das Nikola-Viertel gibt es nicht; für Bürgergeld oder Sozialhilfe zählt in Landshut die stadtweite Mietobergrenze nach Haushaltsgröße, nicht das einzelne Viertel.** Für 1 Person liegt die aktuell veröffentlichte Grenze bei **583,22 € Bruttokaltmiete**, für 2 Personen bei **708,18 €**, für 3 Personen bei **843,26 €**, für 4 Personen bei **981,64 €**. Heizkosten kommen getrennt dazu. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung)) ## Entscheidend ist der Begriff „angemessen“ „Angemessen“ bedeutet hier normalerweise **nicht die übliche Marktmiete im Nikola-Viertel**, sondern die **maximal anerkannte Bruttokaltmiete** für Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Die Stadt Landshut veröffentlicht dafür eine Tabelle nach Personenzahl und Wohnfläche; für 1 Person sind das **50 m² und 583,22 € Bruttokaltmiete**. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung)) ## Wichtiger Unterschied: Marktpreis vs. Jobcenter-/Sozialamt-Grenze Im Nikola-Viertel kann die **tatsächliche Angebotsmiete** durchaus höher sein als diese Grenze. Das ist der praktische Knackpunkt: **Eine Wohnung kann am Markt normal bepreist sein und trotzdem sozialrechtlich als zu teuer gelten.** Deshalb solltest du bei einer neuen Wohnung nicht nur auf die Kaltmiete schauen, sondern auf die **Bruttokaltmiete = Nettomiete + kalte Betriebskosten**, weil genau dieser Wert maßgeblich ist. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung)) ## Konkret für dich Wenn du wissen willst, ob eine Wohnung im Nikola-Viertel „angemessen“ ist, rechne so: - **Nettokaltmiete** - **plus kalte Nebenkosten** - **ohne Heizkosten** Liegt die Summe bei einem 1-Personen-Haushalt **über 583,22 €**, ist sie nach der veröffentlichten Landshuter Orientierung **in der Regel nicht mehr angemessen**. Vor Vertragsunterschrift sollte das zuständige Jobcenter die Kosten ausdrücklich bestätigen. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung)) ## Noch wichtig Für Bürgergeld gilt im **ersten Jahr des Leistungsbezugs** grundsätzlich eine Karenzzeit, in der die Angemessenheit der Unterkunftskosten anders behandelt wird; danach werden wieder nur die angemessenen Kosten berücksichtigt. Das ändert aber nichts daran, dass du eine neue Wohnung **vorher abstimmen** solltest. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/wohnen)) Wenn du nicht die Sozialleistungs-Grenze meinst, sondern die **ortsübliche Vergleichsmiete im Nikola-Viertel** nach Mietspiegel, ist das etwas anderes.