In einem Strafverfahren in Deutschland ist ein Angeklagter grundsätzlich nicht verpflichtet, Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen zu machen. Das Recht auf Aussageverweigerung und das Schweigerecht sind zentrale Bestandteile des fairen Verfahrens und des Rechts auf Verteidigung. Allerdings können Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, wie z.B. Familienstand, Beruf, Einkommen und Wohnsituation, für das Gericht relevant sein, insbesondere bei der Strafzumessung. Diese Informationen können Einfluss auf das Strafmaß haben, da sie dem Gericht helfen, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten zu berücksichtigen. Es ist daher oft ratsam, dass der Angeklagte in Absprache mit seinem Verteidiger entscheidet, welche Angaben gemacht werden sollen.