Im öffentlichen Dienst können verschiedene Angehörige hoheitliche Befugnisse übernehmen. Dazu gehören in der Regel: 1. **Beamte**: Insbesondere Polizeibeamte, Zollbeamte und andere Sicherheitskräfte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. 2. **Richter**: Sie üben hoheitliche Gewalt im Rahmen der Rechtsprechung aus. 3. **Staatsanwälte**: Sie vertreten die Staatsanwaltschaft und haben hoheitliche Befugnisse im Strafverfahren. 4. **Verwaltungsbeamte**: In bestimmten Bereichen, wie z.B. im Ordnungsamt oder im Gesundheitsamt, können auch Verwaltungsbeamte hoheitliche Aufgaben übernehmen. 5. **Soldaten**: Im Rahmen ihrer militärischen Aufgaben können sie ebenfalls hoheitliche Befugnisse ausüben. Die genauen Befugnisse und der Umfang der hoheitlichen Aufgaben können je nach Rechtslage und spezifischem Tätigkeitsfeld variieren.