Angebote in gelieferten Katalogen sind in der Regel nicht rechtsverbindlich. Kataloge stellen oft lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar, was bedeutet, dass der Kunde durch seine Bestellung ein Angebot an den Verkäufer richtet. Der Verkäufer kann dieses Angebot dann annehmen oder ablehnen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedingungen und Hinweise im Katalog zu beachten, da dort auch rechtlich bindende Informationen enthalten sein können. In einigen Fällen kann ein Katalog auch als verbindliches Angebot angesehen werden, insbesondere wenn er klare Preise und Bedingungen enthält.