Ja, eine Person, die im Ruhestand erblindet ist und deshalb keine Dokumente mehr selbst unterschreiben kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Assistenz, um ihre Angelegenheiten weiterhin regeln zu... [mehr]
Der Satz ist grammatikalisch korrekt, könnte jedoch etwas klarer formuliert werden. Eine mögliche Verbesserung wäre: "Sollten Sie vor dem Ende Ihrer bis zum 31.01.2029 bewilligten Altersteilzeit in den Ruhestand versetzt werden, ...". Dies macht den Satz leichter verständlich.
Ja, eine Person, die im Ruhestand erblindet ist und deshalb keine Dokumente mehr selbst unterschreiben kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Assistenz, um ihre Angelegenheiten weiterhin regeln zu... [mehr]