Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]
Der Satz ist grammatikalisch korrekt, könnte jedoch etwas klarer formuliert werden. Eine mögliche Verbesserung wäre: "Sollten Sie vor dem Ende Ihrer bis zum 31.01.2029 bewilligten Altersteilzeit in den Ruhestand versetzt werden, ...". Dies macht den Satz leichter verständlich.
Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]