In Deutschland bist du ab 14 Jahren strafmündig; für den Jugendschutz sind außerdem vor allem 16 und 18 Jahre wichtig, weil ab dort je nach Bereich mehr erlaubt ist, während unter...
Wie entwickelten sich die Altersgrenzen beim Unterhaltsvorschuss?
Antwort vom**Die entscheidende Änderung kam am 1. Juli 2017: Bis dahin wurde Unterhaltsvorschuss grundsätzlich nur bis zum 12. Geburtstag gezahlt, seitdem grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.** ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/ausweitung-des-unterhaltsvorschusses-112536)) Vor der Reform war die Altersgrenze deutlich enger. Kinder konnten die Leistung nur bis unter 12 Jahre erhalten; zusätzlich war der Bezug früher auch noch auf maximal 72 Monate begrenzt. Diese zeitliche Begrenzung wurde 2017 ebenfalls abgeschafft. ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/ausweitung-des-unterhaltsvorschusses-112536)) ## Was seit 2017 gilt Seit dem 1. Juli 2017 gibt es Unterhaltsvorschuss auch für 12- bis 17-Jährige. Für diese Altersgruppe gelten aber zusätzliche Bedingungen: Das Kind darf in der Regel nicht auf Bürgergeld-Leistungen nach dem SGB II angewiesen sein, oder der alleinerziehende Elternteil muss im SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdienen. Im Gesetz ist der Anspruch heute bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres geregelt. ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/ausweitung-des-unterhaltsvorschusses-112536)) ## Die praktische Bedeutung der Entwicklung Der eigentliche Bruch liegt nicht nur in der Anhebung von 12 auf 18 Jahre, sondern darin, dass der Staat seit 2017 auch Jugendliche einbezieht. Genau das fehlte früher oft in der Praxis: Gerade ab der weiterführenden Schule steigen die Kosten für Kinder meist eher, während der Anspruch früher schon mit 12 endete. Die Reform hat diese Lücke geschlossen, allerdings nicht völlig bedingungslos, weil für 12- bis 17-Jährige Sonderregeln gelten. ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/ausweitung-des-unterhaltsvorschusses-112536)) Kurz gesagt: **früher nur bis 12, seit Juli 2017 bis 18 – aber ab 12 nicht ohne zusätzliche Voraussetzungen.** ([bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/ausweitung-des-unterhaltsvorschusses-112536))