Was sagt die aktuelle AVV DD zu Ausschlussfristen?

Antwort

Die aktuelle AVR DD (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Durchführung von Dienstleistungen) regelt unter anderem Ausschlussfristen für Ansprüche. Diese Fristen sind in der Regel so gestaltet, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen, um rechtlich durchsetzbar zu sein. In der Regel beträgt die Ausschlussfrist für Mängelansprüche nach der Abnahme der Leistung 12 Monate. Für andere Ansprüche, wie z.B. Schadensersatzansprüche, können unterschiedliche Fristen gelten. Es ist wichtig, die genauen Formulierungen und Fristen in der jeweiligen Vertragsversion zu prüfen, da diese variieren können. Für spezifische Informationen und die genaue Auslegung der aktuellen AVR DD ist es ratsam, die offizielle Dokumentation oder rechtliche Beratung zu konsultieren.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten