Aktiengesellschaft Vertretung, kurz?

Antwort

Die Vertretung einer Aktiengesellschaft erfolgt in der Regel durch den Vorstand, der die Gesellschaft nach außen hin vertritt. Der Vorstand ist für die Geschäftsführung verantwortlich und handelt im Namen der Gesellschaft. Zudem kann die Hauptversammlung der Aktionäre bestimmte Vertretungsbefugnisse an den Aufsichtsrat delegieren. In vielen Fällen ist auch der Aufsichtsrat an der Überwachung und Kontrolle des Vorstands beteiligt.

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