Akteneinsicht Kommune, welche Urteile besagen, dass Kopien der Akte auszuhändigen sind?

Antwort

In Deutschland gibt es verschiedene Urteile und rechtliche Grundlagen, die das Recht auf Akteneinsicht und die Herausgabe von Kopien regeln. Ein wichtiges Urteil ist das des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), das in mehreren Entscheidungen klargestellt hat, dass Bürger ein Recht auf Einsicht in Verwaltungsakten haben, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein Beispiel ist das Urteil des BVerwG vom 24. Januar 2002 (Az. 7 C 12.01), in dem das Gericht feststellte, dass die Einsichtnahme in Akten auch das Recht auf Erhalt von Kopien umfasst, sofern dies zur Wahrnehmung der Rechte des Antragstellers erforderlich ist. Darüber hinaus regeln die jeweiligen Landesgesetze zur Informationsfreiheit und zum Verwaltungsverfahrensrecht die Details zur Akteneinsicht und zur Herausgabe von Kopien. Es ist ratsam, die spezifischen Gesetze und Urteile des jeweiligen Bundeslandes zu konsultieren, da diese variieren können.

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