Die Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, insbesondere wenn der Schuldner bereit ist, die Geldstrafe in Raten zu zahlen. Bei einer Geldstra von 1.086 Euro und einem Angebot von 100 Euro monatlicher Ratenzahlung könnte dies grundsätzlich möglich sein. Wichtig ist, dass du die Ratenzahlung rechtzeitig und in voller Höhe leistest. Du solltest auch sicherstellen, dass du die zuständige Behörde über deine Zahlungsmodalitäten informierst und gegebenenfalls einen Antrag auf Ratenzahlung stellst. Es kann hilfreich sein, sich rechtzeitig um eine Einigung zu bemühen, um eine Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Schritte in deiner spezifischen Situation zu klären.