Ist eine Abmachung im Lehrvertrag, dass ich nach der Lehre weiterhin für diesen Arbeitgeber tätig bin, verpflichtend?

Antwort

Ob eine Abmachung im Lehrvertrag, die besagt, dass du nach der Lehre weiterhin für den Arbeitgeber tätig sein musst, verpflichtend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In vielen Fällen sind solche Klauseln rechtlich bindend, solange sie im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen und nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Formulierungen im Vertrag sowie die gesetzlichen Bestimmungen in deinem Land oder deiner Region zu berücksichtigen. Es könnte ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Bedingungen und deren Durchsetzbarkeit zu klären.

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