Liegt ein Abhandenkommen vor, wenn der Alleineigentümer freiwillig abgibt, gegen den Willen des Mitbesitzers?

Antwort

Ja, in diesem Fall liegt ein Abhandenkommen vor. Das Abhandenkommen einer Sache wird in der Regel dann angenommen, wenn der Eigentümer die Sache freiwillig abgibt, aber dies gegen den Willen eines Mitbesitzers geschieht. Der Mitbesitzer hat in diesem Fall ein Recht auf den Besitz, und die freiwillige Abgabe durch den Alleineigentümer könnte als unrechtmäßig angesehen werden, da sie die Rechte des Mitbesitzers verletzt.

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