Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]
Nein, ein abgewählter Vorstand darf keine unberechtigten Handlungen mehr vornehmen. Sobald ein Vorstand offiziell abgewählt wurde, verliert er seine Befugnisse und darf keine Entscheidungen oder Handlungen mehr im Namen des Unternehmens oder der Organisation treffen. Jegliche Handlungen, die er nach seiner Abwahl vornimmt, könnten als unrechtmäßig betrachtet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist wichtig, dass die Abwahl ordnungsgemäß dokumentiert und kommuniziert wird, um Missverständnisse zu vermeiden.
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]