Die Höhe einer beruflichen Abfindung ist in Deutschland grundsätzlich Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, außer in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei betriebsbedingten Kündigungen mit Sozialplan oder nach § 1a KSchG). **Übliche Berechnungsformel:** In der Praxis hat sich folgende Faustformel etabliert: **Abfindung = 0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre** Das bedeutet: - Für jedes volle Jahr der Betriebszugehörigkeit erhältst du ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung. - Beispiel: 10 Jahre Betriebszugehörigkeit × 0,5 = 5 Bruttomonatsgehälter als Abfindung. **Wichtige Hinweise:** - Die tatsächliche Abfindung kann höher oder niedriger ausfallen, je nach Verhandlung, Sozialplan, Tarifvertrag oder individuellen Vereinbarungen. - Bei Sozialplänen oder gerichtlichen Vergleichen können andere Berechnungsgrundlagen gelten. - Teiljahre werden oft anteilig berücksichtigt, manchmal aber auch abgerundet. **Weitere Informationen:** - [Abfindung – Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/abfindung) - [Abfindung bei Kündigung – DGB Rechtsschutz](https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/themen/beitrag/ansicht/abfindung-bei-kuendigung/details/) Die genaue Höhe hängt also von vielen Faktoren ab und ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern orientiert sich an der genannten Faustformel.