Wie hoch könnte die Abfindung für einen Arbeiter nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit sein?

Antwort

Die Höhe einer Abfindung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Gehalt des Arbeitnehmers, die Gründe für die Kündigung und die individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Eine gängige Faustregel besagt, dass die Abfindung etwa ein halbes bis ein ganzes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit betragen kann. Bei 6 Jahren Betriebszugehörigkeit könnte die Abfindung also zwischen 3 und 6 Monatsgehältern liegen. Es ist jedoch wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen, da die genaue Höhe auch von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

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