Ab welcher Höhe werden Strafen für Verkehrsdelikte eingetragen?

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**Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt ein Eintrag erst ab 60 Euro Bußgeld und nur dann, wenn der Verstoß nach dem Punktesystem überhaupt eintragungsfähig ist; bei Verkehrsstraftaten kann ein Eintrag auch unabhängig von einer bestimmten Geldhöhe erfolgen.** ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/punkteverfall/)) Entscheidend ist also: Nicht jede „Strafe“ wird eingetragen. Ein einfaches Verwarnungsgeld, etwa fürs geringfügige Falschparken bis 55 Euro, führt normalerweise zu keinem Eintrag im Fahreignungsregister. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/punkteverfall/)) ## Wichtiger Unterschied Im Alltag werden oft zwei Dinge verwechselt: - **Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg**: relevant für Punkte und Führerscheinmaßnahmen - **Eintrag im Führungszeugnis**: strafrechtliche Verurteilungen, andere Regeln Für **Flensburg** gilt bei Ordnungswidrigkeiten die praktische Schwelle von **mindestens 60 Euro**, aber nur bei den dafür vorgesehenen Verstößen. Für **Straftaten im Straßenverkehr** zählen dagegen Art und Schwere der Tat; dort gibt es keine feste Euro-Grenze, ab der erst eingetragen würde. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/punkteverfall/)) ## Was das konkret bedeutet - **55 Euro Verwarnungsgeld**: in der Regel **kein Eintrag** - **Bußgeld ab 60 Euro**: **möglicher** Eintrag, wenn der Verstoß punktebewehrt ist - **Verkehrsstraftat**: Eintrag auch ohne feste Mindesthöhe der Geldstrafe möglich, teils mit 2 oder 3 Punkten ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/punkteverfall/)) Der entscheidende Praxispunkt ist deshalb nicht nur die Höhe des Betrags, sondern **ob der Verstoß nach Anlage 13 FeV als punkteträchtig erfasst ist**. Ein höheres Bußgeld allein bedeutet nicht automatisch einen Punkt. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/punktesystem/))