Ja – Fahranfänger dürfen oft Fahrzeuge mieten, aber nicht automatisch bei jedem Anbieter und meist nur unter strengeren Bedingungen wie Mindestalter, Führerscheinbesitz seit einer...
Ab welchem Alter darf man Elektroautos fahren?
Antwort vom**Ja – aber nicht normale Elektroautos. Jüngere dürfen nur bestimmte kleine Fahrzeuge früher fahren, etwa mit AM ab 15 oder als motorisierten Krankenfahrstuhl sogar ohne Führerschein.** ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fahren-ab-15/)) ## Entscheidend ist der Fahrzeugtyp Ein normales Auto – auch wenn es elektrisch fährt – darf in Deutschland nicht einfach in jüngerem Alter gefahren werden. Für Pkw gilt grundsätzlich Klasse B, allein also regulär ab 18 oder beim begleiteten Fahren ab 17. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/)) Früher erlaubt sind nur andere Fahrzeugklassen, die oft mit „kleinen Elektroautos“ verwechselt werden. Dazu gehören vor allem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge/Minicars der Klasse AM. Die darf man in Deutschland schon ab 15 fahren, wenn sie in diese Klasse fallen. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fahren-ab-15/)) ## Was viele verwechseln Ein elektrischer Antrieb ändert nicht automatisch die Altersgrenze. Entscheidend ist nicht „Elektro“, sondern die rechtliche Einordnung des Fahrzeugs. Ein E-Auto bleibt meist ein Pkw – und dann gelten die normalen Pkw-Regeln. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/)) Daneben gibt es Elektromobile für Senioren oder Menschen mit Behinderung. Wenn sie als motorisierte Krankenfahrstühle eingestuft sind, dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Führerschein gefahren werden; jüngere Kinder mit Behinderung sogar bis 10 km/h. Das ist aber eine Sonderregel und hat mit normalen Elektroautos nichts zu tun. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/aeltere-autofahrer/elektromobile-fuer-senioren/)) ## Kurz gesagt - **Normales Elektroauto:** nicht früher als anderer Pkw. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/)) - **Kleines E-Minicar/Leichtkraftfahrzeug:** mit AM oft ab 15. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fahren-ab-15/)) - **Elektromobil/Krankenfahrstuhl:** Sonderfall, teils ohne Führerschein. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/aeltere-autofahrer/elektromobile-fuer-senioren/)) Wenn mit „Elenatorautos“ etwas anderes gemeint war, ist der Begriff so nicht üblich; sachlich kommt es immer auf die Fahrzeugklasse an, nicht auf das Alter des Fahrers allein. ([adac.de](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/))