In der Türkei dürfen Angehörige, einschließlich Ehepartner, Gefangene in der Regel ab dem Zeitpunkt ihrer Inhaftierung besuchen. Die Besuchsfrequenz und -dauer können jedoch je nach Gefängnis und den spezifischen Umständen des Falls variieren. In der Regel sind Besuche einmal pro Woche für etwa 30 bis 60 Minuten erlaubt. Es ist wichtig, sich direkt bei der jeweiligen Justizvollzugsanstalt zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten, da es Unterschiede zwischen den Einrichtungen geben kann.