Das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegen der freiwilligen Gerichtsbarkeit) regelt unter anderem das Verfahren in Kindschaftssachen. Kindschaftssachen umfassen alle gerichtlichen Verfahren, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern betreffen, wie z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung. Weitere Informationen zum FamFG und den spezifischen Regelungen in Kindschaftssachen findest du im Gesetzestext: [FamFG](https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/).