Die 200-Seemeilen-Zone, auch als Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) bekannt, ist ein maritimer Bereich, der sich bis zu 200 Seemeilen (etwa 370 Kilometer) von der Küste eines Küstenstaates erstreckt. In dieser Zone hat der Küstenstaat das exklusive Recht, die natürlichen Ressourcen, sowohl lebende (wie Fische) als auch nicht lebende (wie Mineralien), zu nutzen und zu verwalten. Die AWZ wurde durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) definiert, das 1982 verabschiedet wurde. In dieser Zone hat der Küstenstaat auch das Recht, wirtschaftliche Aktivitäten wie Fischerei, Öl- und Gasförderung sowie den Schutz der marinen Umwelt zu regulieren. Allerdings bleibt die AWZ ein Teil des internationalen Gewässers, was bedeutet, dass andere Staaten das Recht auf Durchfahrt und Überflug haben, solange sie die Gesetze und Vorschriften des Küstenstaates respektieren.